Dieses Angebot richtet sich an Erwachsene, die aufgrund von Krankheit und/oder einer Behinderung ihre Angelegenheit gar nicht oder nur teilweise selbst regeln können. Eine Betreuung ist die gesetzliche Vertretung von Volljährigen durch einen gerichtlich bestellten Betreuer. Die Betreuung wird vom Vormundschaftsgericht bestellt.
Zum Personenkreis der zu Betreuenden können gehören:
Ziel der Betreuung ist, den zu Betreuenden ein Leben nach ihren Möglichkeiten zu schaffen und ihre Lebensqualität zu verbessern. Dabei steht das Recht auf weitestgehende Selbstbestimmung und Mitverantwortung im Vordergrund. Die Betreuten sollen befähigt werden, unter Wahrung ihrer Ressourcen unabhängig von Betreuungen zu werden. Die Geschäftsfähigkeit bleibt unberührt.
Der Antrag auf Einrichtung einer Betreuung wird beim zuständigen Amtsgericht (Vormundschaftsgericht) gestellt. Den Antrag kann der Betroffene selbst stellen oder er kann durch Dritte (Angehörige, Institutionen, Behörden, etc.) beantragt werden.
Zur Anregung einer Betreuung können Sie sich auch an uns wenden.
Das Vormundschaftsgericht stellt die Aufgabenkreise der Betreuung fest. Es handelt sich hierbei je nach Erfordernissen um:
Das Vormundschaftsgericht prüft genau, welche Aufgabenkreise notwendig sind, damit soviel wie möglich Eigenverantwortung erhalten bleibt.