Ambulant Betreutes Wohnen erfolgt auf der Grundlage der Eingliederungshilfe für Behinderte gemäß §§ 78, 90, 99, 113 SGB IX. Darüber hinaus bildet der Landesrahmenvertrag NRW nach § 131 SGB IX sowie die vom Leistungserbringer mit dem zuständigen Träger der EIngliederungshilfe abgeschlossene Leistungs- und Vergütungsvereinbarung im Sinne der §§ 123ff. SGB IX das Fundament. Der Landschaftsverband Rheinland bewilligt die Kosten nach Prüfung des Hilfebedarfs (Hilfeplanverfahren) und der wirtschaftlichen Verhältnisse.
Sollte bei Ihnen oder der betreffenden Person Hilfebedarf erkennbar sein, unterstützt unser Angebot Ambulantes Betreutes Wohnen Sie beim gesamten Antragsverfahren und entlastet Sie!
Neben den vom LVR finanzierten Eingliederungshilfen können mit VIVA A VIDA Leistungen der Eingliederungshilfe auch privat vereinbart werden, wenn die individuellen wirtschaftlichen Verhältnisse eine Finanzierung über den Kostenträger nicht zulassen.
Unser Angebot des Ambulant Betreutem Wohnens unterstützt Menschen mit psychischen Erkrankungen oder Behinderungen in der eigenen Wohnung und in allen weiteren Lebensbereichen. Es umfasst Förderung, Stabilisierung, Entwicklung, Beratung und Betreuung.
Eine psychische Erkrankung kann jeden treffen. Deshalb ist es uns wichtig jedem, der davon betroffen ist, konkrete Hilfeangebote zu machen. Unser Hauptziel ist es, jedem Einzelnen dabei zu helfen, ein selbstbestimmtes Leben außerhalb von Kliniken und Heimen zu ermöglichen.
Schwerpunkte unseres Hilfsangebots:
In einem für sie kostenfreien, unverbindlichen Informationsgespräch können Sie sich bei uns über die Möglichkeiten informieren. Dieses Gespräch kann je nach Ihren Wünschen in Ihrer Wohnung oder in unseren Räumlichkeiten stattfinden.
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